Abwasserverband Starnberger See

Aktuelle Beitrags- und Gebührensätze (Stand 18.11.2021)

Die derzeit gültigen Beitrags- und Gebührensätze wurden von der Verbandsversammlung am 18.11.2021 beschlossen. Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung liegt zum Download unter Satzungen bereit.

  • Schmutzwassergebühr: 3,60 € / m3

  • Niederschlagswassergebühr je angeschlossenem Quadratmeter Fläche und Jahr: 1,12 € / m2

  • Herstellungsbeitrag je Quadratmeter Geschossfläche: 14,41 € / m²


Schmutzwasser - Fragen zur Abrechnung

Abrechnung & Gebühren

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  • Wie melde ich den Zählerstand meines Abzugszählers (Garten- oder Stallzähler)?

    Sie können Ihren Zählerstand via Fax, E-Mail oder telefonisch mit folgenden Angaben an die Gebührenstelle melden:

    PK-Nummer, Abnahmestelle (Straße, Hausnummer), Eigentümer, Zählerstand und Zählernummer

  • Wie ist mein Abrechnungszeitraum?

    Der Abrechnungszeitraum der Schmutzwassergebühren ist an den für Trinkwasser angelehnt und beträgt für die Kommunen

    Feldafing, Münsing und Pöcking - 01.07. - 30.06. im Folgejahr
    Seeshaupt - 01.10. - 30.09. im Folgejahr
    Bernried - 01.11. - 31.10. im Folgejahr
    Berg, Tutzing und Starnberg - 01.01. - 31.12.

  • Auf Ihrem Gebührenbescheid sind keine Großvieheinheiten in Abzug gebracht worden?

    Um Großvieheinheiten in Abzug zu bringen, müssen Sie bitte den Antrag auf Abzug von Großvieheinheiten dem Verband zukommen lassen. Diesen finden Sie hier.

  • Woher nimmt der Verband die Kubikmeter?

    Der Wasserbezug in Kubikmeter entspricht Ihrem Frischwasserverbrauch bei Ihrer Gemeinde/Wasserwerk. Die Gemeinde/Das Wasserwerk liefert uns nach Ablauf der Widerspruchsfrist (1 Monat) den Frischwasserverbrauch in Kubikmeter. Nach der internen Ver- und Bearbeitung wird unser Abrechnungsbescheid Schmutzwasser an Sie verschickt.

  • Was muss man bei Eigentumswechsel bzw. Umzug beachten?

    Wenn Sie umziehen oder Ihr Grundstück verkaufen, informieren Sie bitte Ihren Wasserversorger rechtzeitig, damit eine stichtagsgerechte Schlussabrechnung erstellt werden kann. Diese Um- und Abmeldung ist in Ihrem Interesse. Sie haften solange für die in der "alten" Besitzung auflaufenden Abwasserkosten, bis Sie sich abgemeldet haben bzw. bis zur Eintragung ins Grundbuch. Grundlage für die Schlussabrechnung ist der von Ihnen oder der vom neuen Grundstückseigentümer abgelesene Zählerstand.

    Bitte informieren Sie uns auch über Änderungen in der Verbrauchsstellenbezeichnung sowie Änderungen Ihres Namens oder Ihrer Postanschrift, soweit diese mit der Verbrauchsstelle nicht identisch ist (z. B. Umzug, endgültige Grundstücksbezeichnung bei Neubauten oder Ähnliches).

  • Wie verhält man sich bei Rohrbrüchen in der Frischwasserversorgung?

    Nach Behebung des Leitungsschadens muss die zugelassene Installationsfirma oder Ihr Wasserversorgung bestätigen, welche Abwassermengen nicht in die Schmutzwasserkanalisation gelangten. Nach sofortiger Meldung an uns, wird dieses gebührenmindernd in der Schmutzwasserabrechnung berücksichtigt. Dieser Anspruch geht verloren, wenn die Meldung nicht spätestens 4 Wochen nach Erhalt des Gebührenbescheides angezeigt wurde.

  • Sind die Schmutzwassergebühren trotz Widerspruch zu den genannten Fälligkeiten zu begleichen?

    Durch einen fristgerecht eingelegten Rechtsbehelf (Widerspruch) wird die Wirksamkeit des betreffenden Bescheides vorerst nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der angefochtenen Gebühr  nicht aufgehalten (§ 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Dies bedeutet, dass die Vollstreckbarkeit weiterhin gegeben ist, wenn die bereits fälligen Gebühren spätestens nach einer Mahnung nicht eingegangen sind. Um unnötige Kosten zu vermeiden, sollte die Gebührenschuld termingerecht gezahlt werden. Selbstverständlich erhalten Sie bei einem korrigierten Gebührenbescheid ggf. zu viel bezahlte Gebühren wieder erstattet.

  • Kommen zur Schmutzwassergebühr noch weitere Kosten (Grundgebühr, MwSt. oder sonstige Verwaltungskosten) hinzu?

    Zu den Schmutzwassergebühren wird weder eine Grundgebühr noch eine MwSt. berechnet. Die Mehrwertsteuer entfällt, da der Abwasserverband Starnberger See als Körperschaft des öffentlichen Rechts hoheitliche Aufgaben erfüllt und nicht vorsteuerpflichtig ist.
    Auch fallen bei den Vorauszahlungs- sowie Abrechnungsbescheiden keine zusätzlichen Verwaltungskosten an.

  • Kann der Schmutzwassergebührenbescheid auch an eine andere Person geschickt werden als der Eigentümer?

    Nein, der Bescheidempfänger darf aus rechtlichen Gründen nur der Eigentümer sein (Ausnahmen: Im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchrecht und Hausverwaltungen).

  • Ist in dem Schmutzwassergebührenbescheid die Niederschlagswassergebühr bereits enthalten?

    Nein. Hier ist ausschließlich das Schmutzwasser (bisher als Abwasser- bzw. Kanalgebühr bezeichnet) ausgewiesen. Den Niederschlagswassergebührenbescheid erhalten Sie, wenn betroffen, gesondert vom Abwasserverband.

  • Hat die Schmutzwassergebühr etwas mit der Flächenermittlung aus 2013 zu tun?

    Die Schmutzwassergebühren sind die Kanalgebühren (Abwassergebühren), die Sie bisher an Ihre Kommune beglichen haben. Diese wird rein aus Ihrem Frischwasserverbrauch errechnet. Die aus der Flächenermittlung hervorgehenden Quadratmeter werden hier nicht herangezogen!

  • Was kostet das Schmutzwasser?

    3,60 € je Kubikmeter Frischwasser.

  • Wie wird die Schmutzwassergebühr berechnet?

    Der Abwasserverband erhält von den Gemeinden den Frischwasserverbrauch des Abrechnungsjahres in Kubikmeter mitgeteilt. Dieser Verbrauch ist unsere Grundlage für die Gebührenberechnung - wie bisher auch.

  • Wie kann ich einen Abzugszähler beantragen?

    Der Zwischenzähler wird vom Antragsteller auf eigene Kosten eingebaut und nach Ablauf der jeweils gültigen Eichfrist durch einen neuen, geeichten Zähler ersetzt.
    Ganz einfach: Zähler vom Installateur einbauen lassen, Antrag ausfüllen und beim Abwasserverband abgeben.

  • Wer liest den Abzugszähler ab?

    Grundsätzlich gilt: Den Nachweis über die nicht eingeleiteten Mengen Schmutzwasser muss der Bürger erbringen. Der Abzugszähler wird zeitgleich vom Bürger mit dem normalen Hauptzähler abgelesen. Den Stand des Hauptzählers erhält die Gemeinde/Wasserwerk. Den Stand des Abzugszählers meldet der Bürger an den Abwasserverband Starnberger See.

  • Was muss ich beachten, bevor ich einen Abzugszähler einbauen lasse?

    Für einen nicht geeichten Zähler kann kein Abzug gewährt werden. Eine zu beachtende Grenzmenge gibt es nicht.
    Wichtig: Es sind nur jene Mengen abzugsfähig, die für die Gartenbewässerung verwendet werden. Wasser für andere Verwendungszwecke (z. B. Autowäsche, sonstige Reinigungszwecke) kann nicht berücksichtigt werden.

  • Wie funktioniert die Vorauszahlung und Abrechnung für Schmutzwasser?

    Die Schmutzwassergebühr wird jährlich abgerechnet.
    Es werden im Jahr drei Vorauszahlungstermine festgelegt, welche Sie aus Ihrem Abrechnungsbescheid entnehmen können. Eine Vorauszahlung beträgt ein Drittel der Vorjahresabrechnung (hochgerechnet auf den folgenden Abrechnungszeitraum).

  • Kann ich eine Einzugsermächtigung abgeben?

    Sollten Sie uns ein SEPA-Mandat erteilen wollen, liegt zum Vorauszahlungsbescheid ein Formular bei. Das SEPA-Mandat erhalten Sie auch hier.


Niederschlagswasser - Fragen zur Abrechnung

Niederschlagswassergebühr

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  • Wann bin ich für Niederschlagswasser gebührenpflichtig?

    Wenn Sie das Niederschlagswasser von Ihrem Grundstück in die öffentliche Entwässerungsanlage einleiten (Niederschlagswasserkanal, Graben etc.).

  • Wann muss ich Niederschlagswassergebühren zahlen?

    4 Wochen nach Bescheiddatum bzw. auf Antrag zu den Quartalsfälligkeiten.

  • Warum habe ich keinen Flächenermittlungsbogen zu meinem Grundstück bekommen?

    In Absprache mit den Mitgliedsgemeinden wurden nur die Grundstücke angeschrieben, die am öffentlichen Niederschlagswasserkanal angeschlossen sind. Natürlich gibt es auch Irrtümer und Fehleinschätzungen. In diesem Fall teilen Sie uns bitte die tatsächliche Situation Ihrer Niederschlagswasserbeseitigung mit.

  • Ergibt sich die Niederschlagswassergebühr wegen des erhöhten Fremdwasseranteils im Abwassersystem?

    Nein, die Verwaltungsgerichte verlangen seit dem Jahre 2007 eine gesplittete Abwassergebühr, damit die Abwassergebühren transparenter und gerechter werden.

  • Warum wurde eine Befliegung vom Abwasserverband beauftragt, die wahrscheinlich sehr kostspielig war?

    Mit der Überfliegung wurden alle Flächen orthophotographisch aufgenommen und aufgemessen. Dabei entstehen entzerrte und maßstabsgetreue Luftbilder. Dieses ist die kostengünstigere Variante als die Vorortmessung durch Fachpersonal.

  • Ich habe meinen Flächenermittlungsbogen für die gesplittete Abwassergebühr von Oktober 2013 nicht zurückgeschickt. Kann das negative Folgen für mich haben?

    In diesem Falle werden die Flächen aus dem von uns versandten Ermittlungsbogen in den Feststellungsbescheid übernommen. Wenn diese mit den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort nicht übereinstimmen, können Sie Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, so dass die Flächen entsprechend der tatsächlichen Gegebenheiten korrigiert werden können.

  • Wann bekomme ich eine Antwort auf den zurückgeschickten Flächenermittlungsbogen?

    Für die Niederschlagswassergebühr wird zunächst in 2016/2017 ein Feststellungsbescheid für die an die öffentliche Regenwasseranlage angeschlossenen Flächen erlassen. Hier können noch einmal die Flächen überprüft werden, ohne dass der Eigentümer sofort eine Gebühr bezahlen muss.

  • Gibt es Vorauszahlungen für die Niederschlagswassergebühren?

    Nein, die Niederschlagswassergebühr ist jährlich fällig.

  • Zahlt man für den Niederschlagswasseranschluss eine Grundgebühr und Herstellungsbeiträge?

    Nein.

  • Was kostet die Niederschlagswassergebühr?

    1,12 € je Quadratmeter abflusswirksame Fläche pro Jahr.

  • Wie wird die Niederschlagswassergebühr berechnet?

    Die Niederschlagswassergebühr berechnet sich nach den überbauten und befestigten Flächen des Grundstücks, von denen aus Niederschlagswasser in die Entwässerungseinrichtung eingeleitet wird oder abfließt (1,12 €/m² x Jahr).

  • Wofür wird die Niederschlagswassergebühr genutzt?

    Der Ausbau und Unterhalt des Systems kostet viel Geld. Eine Bestandsaufnahme, laufende Zustandskontrollen, regelmäßige Reinigung, Reparaturen und Erneuerungen sind dringend nötig. Dazu gehören die Tagwasserkanäle, Gräben, Teiche, Rückhaltebecken, Rigolen und Schächte.

  • Zahlen alle Mitgliedskommunen die gleiche Niederschlagswassergebühr?

    Ja, auch die Schmutzwassergebühr ist in allen Mitgliedskommunen gleich.

  • Ich will mein Grundstück neu gestalten. Was muss ich für die Niederschlagswassergebühr beachten?

    Wenn sich Ihre bebauten Flächen (Dachflächen) und befestigten Flächen (Wege, Vorplätze und Terrassen) verändern, ist das dem Abwasserverband (Abteilung Bau) zu melden (siehe Ansprechpartner).

  • Warum dürfen keine neu gebauten Drainagen an den Niederschlagswasserkanal angeschlossen werden?

    Grund- und Drainagewasser ist kein Abwasser. Im Abwasserkanal ist es Fremdwasser. Die Einleitung in die öffentliche Kanalisation ist daher grundsätzlich nicht erlaubt. Neubauten werden mit einem wasserdichten Keller, einer sogenannten weißen Wanne, gebaut, sodass keine Drainagen notwendig sind.

  • Was bedeutet gewidmetes Gewässer?

    Die Kommunen haben dem Abwasserverband ein öffentliches Gewässer als Teil der Abwasseranlage übergeben, d. h. Pflege, Reinigung und Instandhaltung fällt in das Aufgabengebiet des Abwasserverbandes.

  • Woher weiß ich, ob das Gewässer in das ich einleite, gewidmet ist?

    Das können Sie bei uns im Hause in der Bauabteilung erfragen.

  • Wie kann ich meine Kosten bei der Niederschlagswassergebühr möglichst gering halten?

    Vorrangig soll das Oberflächenwasser auf dem eigenen Grundstück versickern. Haben Sie diese Möglichkeit, können Sie sich gerne von der Abteilung Bau des Abwasserverbandes beraten lassen (siehe Ansprechpartner).

  • Zahlen die Gemeinden auch Niederschlagswassergebühr für die öffentlichen Straßen?

    Nein, aber die Mitgliedsgemeinden zahlen die tatsächlichen Kosten, die dem Abwasserverband für Bau und Unterhalt der Straßenentwässerung entstehen.

Gesplittete Abwassergebühr

Der Abwasserverband ist seit dem 01.01.2014 für die gesamte Abwasserbeseitigung, also für Schmutz- und Niederschlagswasser, rund um den See zuständig.

Um eine gerechtere Aufteilung bei den Gebühren herzustellen, wird die längst fällige gesplittete Abwassergebühr eingeführt, also die Aufteilung in eine Schmutz- und Niederschlagswassergebühr. 

An alle Eigentümer, die möglicherweise an einer öffentlichen Niederschlagswasseranlage hängen, haben wir am 13.09.2013 Auskunftsbögen verschickt.

Dafür haben wir vorgearbeitet und die sogenannten abflusswirksamen Flächen tabellarisch zusammengestellt. Das sind befestigte Flächen auf Ihrem Grundstück, die Niederschlagswasser in den öffentlichen Kanal einleiten (z. B. Dachflächen, Hofflächen).

Falls das Niederschlagswasser, oder ein Teil davon, auf Ihrem Grundstück komplett versickert oder direkt von Ihnen in ein öffentliches nicht gewidmetes Gewässer (Bach oder See) geleitet wird, können Sie das entsprechend im Antwortbogen ankreuzen und bezahlen dann dafür keine Niederschlagswassergebühr.
Sämtliche Vordrucke, die mit einem persönlichen Anschreiben und den Grundstücksdaten verschickt wurden, sind auch hier zum Download bereitgestellt.

Bei späteren Änderungen, z. B. Anbau und Abriss einer Garage, sind diese an uns zu melden. Wir werden die Änderungen in die nachfolgenden Bescheide schnellstmöglich einarbeiten.

Abwasserverband Starnberger See
Lebensqualität am See - Abwasserverband Starnberger See

Abwasserverband
Starnberger See

Am Schloßhölzl 25
82319 Starnberg
Tel 08151 44545-0
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