Abwasserverband Starnberger See

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  • Wie häufig müssen Kanäle auf privatem Grund auf ihre Dichtigkeit geprüft werden?

    Bei uns im Verbandsgebiet werden in den nächsten Jahren alle privaten Grundstücksentwässerungsan-
    lagen auf Dichtheit untersucht. Einen festen Turnus für eine Zweitprüfung gibt es derzeit nicht. Beim Neubau einer Anlage wird der Nachweis der Dichtigkeit vom Abwasserverband satzungsgemäß gefordert.

  • Bin ich als Hauseigentümer verpflichtet, die Kanäle auf meinem Grundstück zu kontrollieren?

    Satzungsgemäß ist der Eigentümer verpflichtet, seine Entwässerungsanlagen nach den anerkannten Regeln der Technik zu unterhalten. Das heißt also, er muss die Anlagen wasserdicht und dicht gegen den Einwuchs von Wurzeln halten. Beim Neubau ist die Entwässerungsanlage vor Inbetriebnahme auf Mängelfreiheit und Dichtigkeit zu prüfen. Kontrollieren muss der Eigentümer nicht selbst. Im Verbandsgebiet werden Kanäle auf Privatgrund von uns untersucht. Die Eigentümer müssen hier nichts aktiv tun, aber mithelfen – Entwässerungspläne bereithalten, den Ingenieurbüros und Firmen einen Zugang ermöglichen usw.

  • Wie werden die Abwassergebühren für die Grundstücke ermittelt?

    Im Verbandsgebiet gibt es seit 1. Januar 2014 die gesplittete Abwassergebühr: eine Schmutz- und eine Niederschlagswassergebühr.
    Beim Schmutzwasser wird wie bisher nach den verbrauchten Trinkwassermengen abgerechnet. Hier wird die in der Satzung festgelegte Gebühr von derzeit 3,60 €/m3 mit der verbrauchten Trinkwassermenge auf dem Grundstück multipliziert und so die Gebühr einmal jährlich pro Grundstück ermittelt.
    Beim Niederschlagswasser sieht die Gebührenermittlung anders aus: Hier wird nach den angeschlossenen, abflusswirksamen Flächen je Quadratmeter abgerechnet. Die in der Satzung festgelegte Gebühr von derzeit 1,12 €/m2 wird mit der tatsächlich an die öffentliche Niederschlagswasseranlage angeschlossene Fläche auf jedem Grundstück multipliziert. Wer nicht an der öffentlichen Niederschlagswasseranlage hängt, weil er z. B. auf seinem Grundstück das Niederschlagswasser über eine eigene Anlage versickert, zahlt keine Niederschlagswassergebühr. Grundsatz: Wer viel Niederschlagswasser ableitet, zahlt auch mehr. Diese neue Gebühr schafft damit Gerechtigkeit!

  • Wie werden die Gebühren kalkuliert?

    Die Gebühren werden nicht einfach willkürlich festgelegt, sondern genau ermittelt und von der Verbandsversammlung beschlossen. Die Gebühren sind nach den Kosten für Bau und Unterhalt der öffentlichen Anlagen kalkuliert.
    Also sind für die Schmutzwassergebühr die Aufwendungen für die öffentlichen Schmutzwasserkanäle samt der Bauwerke und Pumpwerke sowie der Kläranlage angesetzt. Diese Kosten werden durch die zu erwartenden Trinkwassermengen geteilt – heraus kommt die Schmutzwassergebühr.
    Für die Niederschlagswassergebühr sind alle Kosten für Bau und Unterhalt der öffentlichen Niederschlagswasserkanäle mit sämtlichen dazugehörigen Bauwerken (z. B. öffentliche Sickeranlagen) zusammengerechnet. Davon werden die Kosten für die Straßenentwässerung abgezogen und den Straßenbaulastträgern in Rechnung gestellt. Die verbleibenden Kosten werden durch alle angeschlossenen, abflusswirksamen Flächen geteilt – macht die Niederschlagswassergebühr.

  • Wie melde ich den Zählerstand meines Abzugszählers (Garten- oder Stallzähler)?

    Sie können Ihren Zählerstand via Fax, E-Mail oder telefonisch mit folgenden Angaben an die Gebührenstelle melden:

    PK-Nummer, Abnahmestelle (Straße, Hausnummer), Eigentümer, Zählerstand und Zählernummer

  • Wie ist mein Abrechnungszeitraum?

    Der Abrechnungszeitraum der Schmutzwassergebühren ist an den für Trinkwasser angelehnt und beträgt für die Kommunen

    Feldafing, Münsing und Pöcking - 01.07. - 30.06. im Folgejahr
    Seeshaupt - 01.10. - 30.09. im Folgejahr
    Bernried - 01.11. - 31.10. im Folgejahr
    Berg, Tutzing und Starnberg - 01.01. - 31.12.

  • Auf Ihrem Gebührenbescheid sind keine Großvieheinheiten in Abzug gebracht worden?

    Um Großvieheinheiten in Abzug zu bringen, müssen Sie bitte den Antrag auf Abzug von Großvieheinheiten dem Verband zukommen lassen. Diesen finden Sie hier.

  • Woher nimmt der Verband die Kubikmeter?

    Der Wasserbezug in Kubikmeter entspricht Ihrem Frischwasserverbrauch bei Ihrer Gemeinde/Wasserwerk. Die Gemeinde/Das Wasserwerk liefert uns nach Ablauf der Widerspruchsfrist (1 Monat) den Frischwasserverbrauch in Kubikmeter. Nach der internen Ver- und Bearbeitung wird unser Abrechnungsbescheid Schmutzwasser an Sie verschickt.

  • Wann bin ich für Niederschlagswasser gebührenpflichtig?

    Wenn Sie das Niederschlagswasser von Ihrem Grundstück in die öffentliche Entwässerungsanlage einleiten (Niederschlagswasserkanal, Graben etc.).

  • Wann muss ich Niederschlagswassergebühren zahlen?

    4 Wochen nach Bescheiddatum bzw. auf Antrag zu den Quartalsfälligkeiten.

  • Zahlt man für den Niederschlagswasseranschluss eine Grundgebühr und Herstellungsbeiträge?

    Nein.

  • Was kostet die Niederschlagswassergebühr?

    1,12 € je Quadratmeter abflusswirksame Fläche pro Jahr.

  • Wofür wird die Niederschlagswassergebühr genutzt?

    Der Ausbau und Unterhalt des Systems kostet viel Geld. Eine Bestandsaufnahme, laufende Zustandskontrollen, regelmäßige Reinigung, Reparaturen und Erneuerungen sind dringend nötig. Dazu gehören die Tagwasserkanäle, Gräben, Teiche, Rückhaltebecken, Rigolen und Schächte.

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Tel 08151 44545-0
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