Abwasserverband Starnberger See

So können Sie Gebühren sparen

Schmutzwassergebühren durch Abzugszähler

Für Trinkwasser, dass nicht in den Schmutzwasserkanal geleitet wird, wie z. B. für die Gartenbewässerung, kann ein Abzug bei der Berechnung der Schmutzwassergebühren beantragt werden. Dazu ist die Messung der Wassermenge über einen privaten Wasserzähler erforderlich.

Folgendes ist dazu zu beachten:

  • Der Zähler muss durch einen, von Ihnen beauftragten, Installateur eingebaut und verplombt werden. Die Kosten dafür sind vom Grundstückseigentümer zu tragen.
  • Der Zähler muss fest in der Wasserleitung installiert sein. Es ist z. B. nicht zulässig, den Wasserzähler nur auf den Entnahmehahn aufzuschrauben.
  • Der Einbauort des privaten Zählers darf nicht vor dem Hauptwasserzähler liegen.
  • Nach der Einbaustelle dürfen nur noch Entnahmestellen liegen, deren Wasser nach Gebrauch nicht in die Kanalisation geleitet wird.

Der Nachweis über den Einbau eines Nebenzählers obliegt dem Gebührenpflichtigen und muss dem Abwasserverband schriftlich mit einer Rechnungskopie und Bildern des verbauten Zählers erbracht werden.

Der Zähler hat eine Eichzeit von 6 Jahren. Die Berechtigung zum Gebührenerlass läuft am Ende des Eichzeitraumes ab. Sie sollten daher rechtzeitig für einen neuen Zähler sorgen.

Trinkwassergebühren durch Zisterne mit Brauchwasserverwendung

Zisternen sammeln und speichern Niederschlagswasser. Das Niederschlagswasser kann z. B. zum Blumen gießen, zum Grünflächen bewässern sowie, mit einer Leitung ins Haus versehen, als Brauchwasser (Toilette, Waschmaschine) verwendet werden. Hiermit werden Trinkwassergebühren gespart. Es fallen jedoch hierfür Schmutzwassergebühren an.

Für das Brauchwasser muss ein Zähler installiert werden, um die in das Haus eingeleiteten Wassermengen zu zählen.

Der Zähler muss geeicht sein und an einer zugänglichen und möglichst frostsicheren Stelle durch einen Installateur Ihrer Wahl eingebaut werden.

Der Nachweis über den Einbau eines Nebenzählers obliegt dem Gebührenpflichtigen und muss dem Abwasserverband schriftlich mit einer Rechnungskopie und Bildern des verbauten Zählers erbracht werden.

Zusammenfassende Informationen für das Sparen der Schmutz- und Trinkwassergebühren:

  • Nebenzähler müssen auf Kosten des Gebührenpflichtigen installiert werden.
  • Zähler haben eine Eichzeit von 6 Jahren. Sie sollten daher rechtzeitig für einen neuen Zähler sorgen.
  • Eine Rechnungskopie sowie Bilder des eingebauten Zählers müssen durch den Gebührenpflichtigen dem Abwasserverband geschickt werden.

Eine Aufforderung zum Ablesen des Nebenzählers bekommen Sie zum jeweiligen Ende der Abrechnungsperiode automatisch vom Abwasserverband zugeschickt. Dem Schreiben ist eine Ablesekarte angehängt, auf dem Sie den Zählerstand eintragen können und an den Abwasserverband zurücksenden.

Alternativ können Sie auch Ihren Zählerstand hier online übermitteln.

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