Abwasserverband Starnberger See

Glossar G-H-I

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  • Grundleitungen

    Anschlüsse und Leitungen in und unter der Bodenplatte der Gebäude, die das Abwasser nach außen führen. Sie sind Teil der Grundstücksentwässerungsanlage (GEA).

  • Grundstücksanschlüsse

    sind die Leitungen vom Kanal bis zur Grundstücksgrenze einschl. sonstiger Einrichtungen wie z.B. Kontrollschächte, Pumpschächte.

  • Grundstücksentwässerungsanlagen (GEA)

    Sind die Einrichtungen auf einem Grundstück, die dazu dienen, Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) zu sammeln, zu behandeln, abzuleiten, zwischenzuspeichern oder zu beseitigen. Die Leitungen führen vom Kontroll- oder Pumpenschacht bis unter die Gebäude (Grundleitungen).

  • Grundwasser

    Wasser, das unter der Erdoberfläche in Hohlräumen einen Wasserkörper bildet. Grundwasser ist das unterirdische Wasser in der Sättigungszone, welches in unmittelbarer Berührung mit dem Boden oder dem Untergrund steht.

  • Gully/Gullydeckel

    Als Gully oder Gullydeckel werden die Straßeneinläufe bezeichnet. Diese sind an den Straßen- oder Wegoberflächen eingebaut und fangen das Nieder-schlagswasser auf, um es in Niederschlagswasserkanäle oder Sicker-schächte zu leiten.

  • Haltung

    Strecke eines Abwasserkanals zwischen zwei Schächten oder Sonderbauwerken.

  • Hausanschlüsse

    Sind die Grundstücksanschlüsse und die darüber hinausgehenden Leitungen bis zum Kontrollschacht auf dem Grundstück.

  • Infiltration

    In den Kanal ungewollt eindringendes Grundwasser.

  • Inliner

    Ist ein gängiges Verfahren zur grabenlosen Sanierung von Leitungen oder Kanälen. Hierbei wird ein mit Kunstharz getränkter Kunststoffschlauch in den Kanal eingeführt und anschließend ausgehärtet. Dieser Kunststoffschlauch ist genauso groß wie die bestehende Leitung und schmiegt sich genau an die alte Leitung an. Es entsteht ein neues Innenrohr ohne dass der Garten oder das Gelände aufgegraben werden muss.

  • Inspektionsöffnungen

    Öffnungen mit abnehmbaren Deckeln in den Leitungen oder Kanälen, die einen Zugang zur Leitung oder zum Kanal ermöglichen. Sie erlauben das Einbringen von Geräten (z.B. zur Reinigung, Inspektion). Sie können in Leitungen oder Kanälen, in Schächten oder in Gebäuden angebracht sein. Meist sind sie in den Kellerräumen zu finden und oft schwer zugänglich.

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